Auftragsverarbeitung, technische und organisatorische Maßnahmen, Datenschutz-Folgenabschätzung: vorbereitet für Ihre Einrichtung.
01verarbeitung: bewerbermanagement02kategorie: art. 9 dsgvo? nein03→ avv ✓ · toms ✓04→ dsfa: geprüft, nicht erforderlich05→ verzeichnis aktualisiert
Beispielablauf, vereinfacht
Gesundheitsdaten gehören zu den besonderen Kategorien nach Art. 9 DSGVO. Wer sie digital verarbeitet, braucht saubere Verträge, Konzepte und Nachweise. Dafür fehlt oft die Zeit.
Das MVZ will eingehende Befunde künftig digital erfassen. Katrin soll klären, ob es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gibt, welche Schutzmaßnahmen gelten und ob das Verarbeitungsverzeichnis noch stimmt. Gefunden hat sie bisher nur eine alte Tabelle.
Befunde sind Gesundheitsdaten und nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt. Ob die neue Erfassung ein hohes Risiko birgt und eine Datenschutz-Folgenabschätzung braucht, kann Katrin zwischen Schulungen und Auskunftsanfragen nicht in Ruhe prüfen. Der Starttermin steht trotzdem.
Die Geschäftsführung verschiebt den Start lieber, als etwas zu riskieren. WUNDigital beginnt mit einer Bestandsaufnahme: welche Daten, welcher Zweck, welche Systeme. Die Praxissoftware bleibt, wie sie ist.
Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, die technischen und organisatorischen Maßnahmen und der Eintrag im Verzeichnis liegen als Entwurf bereit. Weil die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko birgt, ist auch die Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO vorbereitet. Katrin prüft und ergänzt, die Geschäftsführung unterschreibt.
Ein Ablauf hat sich geändert, ein neuer Dienstleister ist dazugekommen. Verzeichnis und Verträge wurden angepasst, jede Fassung bleibt gespeichert. Katrin kann für jeden Zeitpunkt zeigen, welcher Stand galt.
Zu jedem Modul liefern wir die passenden Unterlagen mit: AVV, TOMs, Verarbeitungsverzeichnis und, wo nötig, eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Ihre Datenschutzbeauftragten bekommen alles aus einer Hand.
Wählen Sie eine Rolle. Die Akte schwärzt alles, was diese Rolle nicht braucht.
Welche Daten, welcher Zweck, welche Systeme?
AVV, TOMs, Verzeichnis und DSFA, abgestimmt auf Ihr Setup.
Ändert sich ein Ablauf, wird die Dokumentation mitgezogen.
Kein Problem: Genau dafür gibt es die Analyse. Den Rest bringen wir mit.
ERSTGESPRÄCH →Alle Unterlagen werden versioniert, damit Sie bei Prüfungen den Stand zu jedem Zeitpunkt zeigen können.
Nicht immer. Wir prüfen je Modul, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist, und dokumentieren das Ergebnis.
Ja. Auskunfts- und Löschanfragen lassen sich über das System nachvollziehbar bearbeiten.
Weiterlesen in den Leitfäden: Sicherheit & Datenschutz · Wer sieht was? · DSFA-Check
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