Ihr Team nutzt KI vielleicht schon, mit oder ohne Erlaubnis. Eine kurze, klare Richtlinie schafft Sicherheit: welche Werkzeuge, welche Daten, wer freigibt. Stellen Sie Ihre Regeln zusammen und nehmen Sie den Entwurf mit.
01werkzeuge → welche, mit welchem konto02daten → was hinein darf, was nie03prüfung → ein mensch prüft, jemand gibt frei04kennzeichen → was nach außen geht05schulung → ki-kompetenz, art. 4 ai act06review → mit mav / betriebsrat, jährlich
KI-Chatbots sind frei verfügbar, auf jedem Rechner und jedem Smartphone. In vielen Einrichtungen werden sie längst genutzt: für eine Rundmail, eine Übersetzung, einen schwierigen Brief. Oft wissen Leitung und Datenschutz nichts davon. Man spricht von Schatten-KI. Dahinter steckt selten böser Wille, meist fehlende Orientierung: Niemand hat gesagt, was erlaubt ist und was nicht.
Was in einen frei verfügbaren Chatbot eingegeben wird, landet beim Anbieter, oft außerhalb der EU und je nach Einstellung auch im Training. Bei Gesundheitsdaten ist das ein ernstes Problem.
Mit einem privaten Konto hat Ihr Haus keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Wer die Daten verarbeitet, wo und wie lange, bleibt offen.
Sprachmodelle formulieren überzeugend, auch wenn der Inhalt nicht stimmt. Ohne Prüfung landet der Fehler im Brief, in der Übersetzung oder in der Akte.
Ein pauschales Verbot ohne Alternative verschiebt die Nutzung aufs private Handy. Dort sieht sie niemand mehr, und genau dort ist sie am riskantesten.
Eine gute KI-Richtlinie ist kurz und praktisch: Sie sagt, was geht, verweist auf ein sicheres Werkzeug und zieht klare Grenzen. Zwei Seiten, die gelesen werden, schützen mehr als zwanzig, die im Ordner stehen.
Eine Hausrichtlinie erfindet keine neuen Pflichten. Sie übersetzt bestehende Regeln in den Alltag mit KI. Die wichtigsten, vereinfacht:
Gesundheitsdaten gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Ihre Verarbeitung ist nur erlaubt, wenn eine der gesetzlichen Ausnahmen greift, etwa für die Versorgung.
Verarbeitet ein Dienstleister Daten in Ihrem Auftrag, braucht es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Bei einem privaten Konto für einen KI-Dienst gibt es ihn nicht.
Stehen die Server außerhalb der EU, ist eine Übermittlung nur unter zusätzlichen Voraussetzungen zulässig. Bei vielen frei verfügbaren Diensten ist das nicht auf einen Blick erkennbar.
Ärztinnen, Ärzte, Pflegefachkräfte und andere Berufsgeheimnisträger dürfen Patientengeheimnisse nicht unbefugt offenbaren. Externe Dienstleister dürfen nur eingebunden werden, soweit das erforderlich ist und sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
Wer KI-Systeme einsetzt, ergreift Maßnahmen, um die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden zu fördern, die damit arbeiten. Ein bestimmtes Niveau muss dabei niemand garantieren. Das betrifft auch Alltagswerkzeuge wie Chatbots, sobald sie dienstlich genutzt werden.
Für KI, die direkt mit Menschen kommuniziert, und für bestimmte KI-erzeugte Inhalte sieht der AI Act Transparenzpflichten vor. Sie gelten schrittweise. Eine Kennzeichnungsregel im Haus bereitet darauf vor.
Technische Einrichtungen, die dazu geeignet sind, Verhalten oder Leistung zu überwachen, sind mitbestimmungspflichtig. In kirchlichen Einrichtungen hat die Mitarbeitervertretung eigene Beteiligungsrechte, im öffentlichen Dienst der Personalrat.
Vereinfacht, ersetzt keine Einzelfallprüfung.
Sechs Kapitel genügen. Jedes beantwortet eine Frage, die sich im Team sonst jede und jeder selbst beantwortet.
Welche Werkzeuge, mit welchem Konto? Am besten eine kurze Freigabeliste, die eine benannte Stelle pflegt.
Was darf hinein, was nie? Das wichtigste Kapitel: Namen, Gesundheitsdaten, interne Unterlagen, und wie man sie vorher entfernt.
Wer prüft die Ergebnisse, wer gibt neue Werkzeuge frei? Verantwortlich bleibt, wer ein Ergebnis verwendet.
Wann wird gesagt, dass KI beteiligt war: nach außen, gegenüber Patientinnen und Patienten, im eigenen Haus?
Wie lernt das Team, was KI kann und wo sie sich irrt? Kurz, praxisnah, im Dienst und dokumentiert.
Wer redet mit, wann wird nachgeschärft? Interessenvertretung früh einbinden, mindestens einmal im Jahr prüfen.
Schreiben Sie so, wie Sie es einer neuen Kollegin erklären würden: Beispiele statt Paragrafen, das Erlaubte zuerst. Dazu gehören eine Ansprechperson für Fragen und ein Weg, einen Fehler zu melden, ohne Ärger fürchten zu müssen. Wer ein Versehen sofort meldet, gibt dem Haus die Zeit, richtig zu reagieren.
Legen Sie die Schalter um. Rechts entsteht ein einseitiger Entwurf, der jede Änderung sofort einarbeitet und die Version hochzählt. Widersprüche und riskante Kombinationen markiert der Rotstift. Mit „Entwurf kopieren“ oder „Als Textdatei“ nehmen Sie den Text mit und passen ihn an Ihr Haus an.
Schalter umlegen, der Entwurf schreibt mit. Versuchen Sie: private Konten erlauben, dann Gesundheitsdaten.
Ihre Auswahl wird nur in Ihrem Browser gespeichert (im lokalen Speicher), nicht bei uns. „Neu starten“ setzt sie zurück.
Streng ist nicht automatisch gut. Eine Richtlinie, die alles verbietet, aber kein freigegebenes Werkzeug anbietet, erzeugt genau die Schatten-KI, die sie verhindern soll. Die Mitte ist meist der bessere Start: klare Grenzen bei den Daten, ein geprüftes Werkzeug für den Alltag, ein Mensch, der prüft.
Eine Richtlinie bewährt sich im Alltag. Entscheiden Sie aus dem Bauch: Ziehen Sie jede Karte nach rechts (erlaubt), nach links (verboten) oder nach oben (nur mit Freigabe), oder nutzen Sie die Pfeiltasten. Danach sehen Sie, was Ihre eben gebaute Richtlinie dazu sagt. Ändern Sie oben einen Schalter, passt sich die Auswertung an.
Nur der Text, ohne Namen und ohne Dienstzeiten einzelner Personen.
Solche Fälle eignen sich gut für die Schulung: zehn Minuten in der Teambesprechung, jede Karte laut entschieden. Wo das Team uneins ist, ist die Richtlinie noch nicht klar genug.
Eine KI-Richtlinie regelt, wie Beschäftigte arbeiten, und KI-Werkzeuge können Daten erzeugen, die Rückschlüsse auf Verhalten oder Leistung zulassen. Gibt es einen Betriebsrat, ist er bei der Einführung solcher technischen Einrichtungen zu beteiligen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Auch Regeln zum Verhalten im Betrieb können der Mitbestimmung unterliegen. In kirchlichen Einrichtungen tritt die Mitarbeitervertretung an diese Stelle, mit eigenen Beteiligungsregeln, im öffentlichen Dienst der Personalrat. Früh einbinden zahlt sich aus: Was gemeinsam vereinbart ist, wird eher gelebt.
Seit Februar 2025 verlangt der AI Act von Betreibern Maßnahmen für die KI-Kompetenz ihres Personals. Seit Juli 2026 gilt die Pflicht in der vereinfachten Fassung des Digital-Omnibus zur KI: Betreiber fördern die KI-Kompetenz, ein bestimmtes Niveau müssen sie nicht garantieren. Gemeint ist kein Informatikstudium, sondern Wissen, das zur Aufgabe passt: was das Werkzeug kann, wo es sich irrt, was nicht hineingehört und wer weiterhilft. Eine gute Schulung lohnt sich so oder so.
Eine Einheit im Dienst: die Richtlinie in Beispielen, die freigegebenen Werkzeuge und die rote Linie bei den Daten.
Eine Rundmail umformulieren, einen Arztbrief zusammenfassen und das Ergebnis prüfen. Und zeigen, wie sich die KI irrt.
Kurz wiederholen, wenn ein Werkzeug dazukommt, und dokumentieren, wer wann geschult wurde.
Einmal im Jahr und bei jedem neuen Werkzeug: Passt die Richtlinie noch? Fragen aus dem Team, Beinahe-Fehler und neue Pflichten fließen ein. Die Versionsnummer im Entwurf oben ist kein Gag. Eine Richtlinie mit Stand und Version zeigt, dass sie gepflegt wird.
Der beste Schutz vor Schatten-KI ist ein gutes erlaubtes Werkzeug. Wir integrieren KI gezielt in Ihre bestehende Software, betrieben in der EU-Cloud und mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung. So kann Ihre Richtlinie auf eine echte Alternative verweisen.
Wir schauen ohne Schuldzuweisung, wo im Haus schon KI genutzt wird und wofür. Daraus ergibt sich, was ein freigegebenes Werkzeug können muss.
Daten und Abläufe ziehen schrittweise in die EU-Cloud, mit dem Einverständnis und der Akzeptanz Ihrer Mitarbeitenden. Richtlinie und Interessenvertretung sind von Anfang an dabei.
Dann kommt das erlaubte Werkzeug: eingebettet in Ihre bestehende Software, mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung, Schulung und einer Richtlinie, die darauf verweist.
Mehr zu unserem Vorgehen · Wie wir KI einsetzen · Das Team mitnehmen
Ein Verbot ohne Alternative verschiebt die Nutzung aufs private Handy, wo sie niemand sieht. Wirksamer ist eine klare Grenze bei den Daten plus ein freigegebenes Werkzeug für die Aufgaben, die das Team ohnehin erledigen will.
Für Aufgaben ohne Personenbezug oft ja, wenn Ihre Richtlinie es erlaubt. Für Namen und Gesundheitsdaten nicht über private Konten: Es fehlen der Vertrag zur Auftragsverarbeitung und die Kontrolle über den Speicherort. Viele Anbieter haben Geschäftsversionen mit Vertrag. Ob eine davon für Ihre Daten genügt, prüft Ihr Datenschutz im Einzelfall.
Nein. Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogen, weil sie sich mit Zusatzwissen wieder zuordnen lassen. Pseudonymisieren senkt das Risiko, ersetzt aber nicht den passenden Rahmen. Anonym ist erst, was sich keiner Person mehr zuordnen lässt, und bei Freitexten aus der Versorgung ist das schwer.
Für KI, die direkt mit Menschen kommuniziert, und für bestimmte KI-erzeugte Inhalte sieht der AI Act Transparenzpflichten vor, die schrittweise gelten. Unabhängig davon schafft eine Hausregel Vertrauen: Ein kurzer Hinweis bei Texten, die überwiegend von KI stammen, kostet wenig.
Die Leitung, gemeinsam mit IT und Datenschutz, und mit der Interessenvertretung, wo es eine gibt. Wichtig ist eine benannte Ansprechperson für Fragen und für Meldungen, wenn doch einmal etwas schiefgeht.
Er ist ein Startpunkt, kein fertiges Dokument. Er zeigt, welche Entscheidungen zu treffen sind, und formuliert sie verständlich. Prüfen Sie ihn mit Ihrem Datenschutz und bei Bedarf juristisch, bevor er gilt.
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