Die KI schreibt Entwürfe, variiert Anzeigen, erstellt Bilder und spricht als Avatar in kurzen Erklärvideos. Ihr Team entscheidet, was davon veröffentlicht wird.
Gute Inhalte kosten Zeit, die im Alltag fehlt. Gleichzeitig klingen KI-Texte von der Stange austauschbar, und bei KI-Bildern und -Videos stellen sich neue Fragen: Was muss gekennzeichnet werden, und wessen Gesicht und Stimme ist das eigentlich?
Jonas soll Beiträge für drei Filialen, einen Newsletter und die Website liefern, allein. Die KI-Texte, die er bisher ausprobiert hat, klingen alle gleich und nach keinem Sanitätshaus der Welt.
Für ein Erklärvideo zur Kompressionsstrumpf-Anpassung bräuchte er jemanden vor der Kamera. Niemand im Team möchte. Das Video bleibt wieder liegen.
Mit WUNDigital sammelt das Team Beispiele: Texte, die nach dem Haus klingen, Wörter, die man nie benutzen würde, Fotos aus den Filialen. Daraus wird der Leitfaden für die KI.
Die Entwürfe für die Woche liegen bereit, je Kanal im passenden Format. Ein gezeichneter KI-Avatar erklärt im Video, wie das Anmessen abläuft, gekennzeichnet als „mit KI erstellt“.
Die Vorprüfung hat im Video-Skript ein „garantiert schmerzfrei“ markiert. Die Filialleitung streicht es und gibt frei. Jonas hat zum ersten Mal Zeit für eine Kampagne mit Plan.
WUNDigital stimmt die KI auf den Ton Ihres Hauses ab, mit Beispielen, Wortliste und No-Gos statt Floskeln. Sie liefert Entwürfe für Beiträge, Anzeigen, Newsletter und Website, erzeugt passende Bilder und auf Wunsch einen KI-Avatar für Erklärvideos. Alles läuft durch dieselbe Freigabe, KI-Inhalte werden gekennzeichnet, echte Personen erscheinen nur mit ihrer Einwilligung.
Noch kein Entwurf.
Format, Thema und Ton wählen, dann „Entwurf rollen“.
Werberecht (§ 3 HWG), Plattformregeln, Gleichbehandlung.
Erst rollen, dann prüfen.
Beispiele, Wortliste und No-Gos Ihres Hauses werden zum Leitfaden für die KI.
In die KI gehen keine Patientendaten, nur freigegebenes Material Ihres Hauses. Verarbeitet wird in der EU. KI-Bilder und -Avatare werden gekennzeichnet, echte Gesichter und Stimmen nur mit Einwilligung genutzt, die jederzeit widerrufen werden kann.
Wenn die KI nur Floskeln liefert, ja. Deshalb arbeitet sie mit Ihren Beispielen und Ihrer Wortliste, und jeder Entwurf wird von Ihrem Team gelesen.
Für KI-erzeugte Bilder, Videos und Avatare, die echt wirken, verlangt die europäische KI-Verordnung seit August 2026 eine Kennzeichnung, und die großen Plattformen verlangen sie ebenfalls. Wir kennzeichnen von Anfang an. Auch für KI-Bilder gilt das Heilmittelwerbegesetz, etwa beim Verbot von Vorher-nachher-Bildern bei ästhetischen Eingriffen.
Ja, als gezeichnete Figur oder nach dem Vorbild einer echten Person aus Ihrem Team, dann nur mit deren schriftlicher Einwilligung.
Weiterlesen in den Leitfäden: Patientenkommunikation · Verständlich schreiben · Angehörige & Vollmachten
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