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Hospiz und Palliativ: die richtige Information, auch nachts um drei.

Palliativdienste und Hospize begleiten Menschen am Lebensende, oft rund um die Uhr und im Netz mit Hausarztpraxis, Pflege und Angehörigen. Damit in der Nacht niemand suchen muss, gehören die wichtigen Informationen an einen sicheren Ort.

rufbereitschaft: was nachts gebraucht wird
medikation → plan und bedarf, mit standwünsche    → verfügung und vollmachtabsprachen → krisenplan mit der ärztinverlauf    → letzte einträge der pflegeheute      → ordner, fax, schublade  ✕verbunden  → eine sichere akte       ✓
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Ausgangslage: rund um die Uhr, im Netz vieler

Palliativversorgung begleitet Menschen mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung in ihrer letzten Lebensphase. Es geht nicht mehr um Heilung, sondern um Lebensqualität: Schmerzen und andere Beschwerden lindern, Wünsche achten, Angehörige stützen. Das geschieht an verschiedenen Orten und oft nicht zu Bürozeiten.

Zu Hause und im Pflegeheim

Die meisten Menschen werden in ihrer gewohnten Umgebung versorgt: von der Hausarztpraxis und dem Pflegedienst, bei komplexen Beschwerden zusätzlich von einem SAPV-Team mit Rufbereitschaft rund um die Uhr.

Im stationären Hospiz

Wenn es zu Hause nicht mehr geht, bietet ein Hospiz Pflege, Begleitung und Linderung in einem kleinen Haus. Die ärztliche Versorgung kommt in der Regel von Haus- oder Palliativärztinnen und -ärzten von außen.

Begleitung und Ehrenamt

Ambulante Hospizdienste schicken geschulte Ehrenamtliche zu Sterbenden und ihren Familien, koordiniert von Fachkräften. Dazu kommen Seelsorge und, danach, Trauerbegleitung.

Um einen einzigen Menschen kümmern sich so schnell sieben oder mehr Beteiligte: Angehörige, Hausärztin, SAPV-Team, Pflegedienst, Apotheke, Hospizdienst, Seelsorge. Jede Stelle weiß einen Teil. Am Tag lässt sich vieles mit einem Anruf klären. Nachts nicht.

WUNDigital ersetzt keine Pflege- oder Palliativsoftware. Wir bauen um Ihre bestehenden Systeme herum, damit die wichtigen Informationen an einem sicheren Ort liegen und die gewonnene Zeit in die Begleitung gehen kann.

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Pflichten und Rahmen

Vereinfacht, aber im Kern das, was für Palliativdienste und Hospize gilt:

AAPV
Allgemeine ambulante Palliativversorgung

Den größten Teil leisten Hausärztinnen, Hausärzte und Pflegedienste in der Regelversorgung, mit palliativer Erfahrung und in enger Absprache miteinander.

SAPV
§ 37b SGB V · spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Für Menschen mit besonders aufwendigem Versorgungsbedarf, ärztlich verordnet. Multiprofessionelle Teams aus Palliativärztinnen, -ärzten und Pflegefachkräften beraten, koordinieren oder übernehmen die Versorgung teilweise oder ganz, einschließlich Rufbereitschaft rund um die Uhr. Möglich zu Hause und in Pflegeeinrichtungen; im stationären Hospiz kommt der ärztliche Teil dazu.

Hospiz
Stationäre Hospize und ambulante Hospizdienste

Stationäre Hospize nehmen Menschen auf, deren Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist. Ambulante Hospizdienste begleiten mit Ehrenamtlichen dort, wo die Menschen leben. Beide werden über die Kranken- und Pflegekassen mitfinanziert; einen Teil tragen die Träger selbst, oft über Spenden.

Patientenverfügung
Schriftlich · § 1827 BGB

Legt im Voraus fest, ob bestimmte ärztliche Maßnahmen gewünscht sind oder nicht, für den Fall, dass die Person selbst nicht mehr entscheiden kann. Wirken kann sie nur, wenn sie dort zur Hand ist, wo entschieden wird.

Vorsorgevollmacht
Wer für den Menschen sprechen darf

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt jemand eine Vertrauensperson, die in seinem Namen handelt, auch in Gesundheitsfragen. Wer bevollmächtigt ist, gehört in jede Übergabe und in jeden Krisenplan.

Datenschutz
Art. 9 DSGVO · Schweigepflicht

Gesundheitsdaten sind besonders geschützt. Im Netz um einen Menschen braucht jede Weitergabe eine Rechtsgrundlage, meist die Einwilligung, und einen sicheren Weg. Ärztinnen, Ärzte und Pflegefachkräfte unterliegen der Schweigepflicht, Ehrenamtliche verpflichten sich zur Verschwiegenheit.

Vereinfacht dargestellt, ersetzt keine Einzelfallprüfung. Maßgeblich sind SGB V, die Richtlinien und Verträge zur SAPV und zur Hospizversorgung sowie Ihre eigenen Vereinbarungen.

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Wo es hakt

01 · PAPIER
Der Ordner beim Patienten

Im Haus liegt oft der aktuellste Stand: Medikationsplan, Pflegebericht, Telefonnummern. Aber eben nur dort. Wer nachts angerufen wird, hat ihn nicht vor sich.

02 · FAX
Änderungen per Fax ins Büro

Die Hausärztin passt die Bedarfsmedikation an und faxt den neuen Plan. Nachts liest ihn niemand, und am Bett liegt noch der alte.

03 · WÜNSCHE
Die Verfügung in der Schublade

Eine Patientenverfügung gibt es, das Original liegt irgendwo im Haus. In der Krise sucht die Familie, während entschieden werden muss.

04 · STÄNDE
Jede Stelle führt ihre eigene Akte

Hausarztpraxis, Pflegedienst, SAPV-Team und Hospizdienst dokumentieren jeweils für sich. Welcher Stand gilt, klärt oft erst ein Anruf.

05 · ÜBERGABEN
Vom Nachtdienst zum Tagteam

Was in der Nacht geschah, wandert mündlich, auf Zetteln und per Anrufbeantworter weiter. Bis alle Bescheid wissen, ist der Vormittag vorbei.

06 · VERWALTUNG
Zeit, die in der Begleitung fehlt

Verordnungen, Abrechnung, Dienstpläne, die Koordination der Ehrenamtlichen: Jede Stunde Verwaltung fehlt am Bett und im Gespräch mit den Angehörigen.

Keiner dieser Punkte ist ein Versäumnis einzelner. Sie entstehen, weil die Informationen auf viele Stellen verteilt sind und weil Papier nur an einem Ort zur selben Zeit sein kann.

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Nachts um drei

Ein fiktiver Fall: Das Diensthandy der Rufbereitschaft klingelt um 03:04. Frau K. ruft an, ihr Mann, 81, ist seit einer Stunde unruhig und hat Schmerzen. Sie sind die Pflegefachkraft im Dienst. Bevor Sie gut handeln können, brauchen Sie vier Dinge: den aktuellen Medikationsplan mit Bedarfsmedikation, die Wünsche von Herrn K., die Absprachen mit seiner Hausärztin und die letzten Einträge der Pflege.

Nehmen Sie den Anruf an, einmal so, wie es heute oft ist, und einmal mit einer sicheren, mobilen Akte.

Interaktiv · Nachts um drei

Das Diensthandy klingelt. Nehmen Sie den Anruf an.

03:04Diensthandy
Rufbereitschaft
SAPV-Team Musterstadt
K.
Frau K.
Ehefrau von Herrn K., 81
Eingehender Anruf
03:04Uhr
Seit dem Anruf
+0 Min.
Modellwerte, nicht gemessen
Was die Pflegekraft jetzt weiß
  • Medikationnoch offen
  • Wünschenoch offen
  • Absprachennoch offen
  • Pflegeverlaufnoch offen
Fiktives Team, fiktive Personen und Einträge · Minuten sind Modellwerte zur Veranschaulichung, keine Messung · keine Therapieempfehlung

Die Minuten im Beispiel sind ausgedacht. Wirklich ist die Reihenfolge: Heute steht die Suche vor der Begleitung, und manche Frage fährt im Auto mit. Mit einer gemeinsamen Akte steht jede Information mit Datum und Namen da. Die Pflegekraft entscheidet weiterhin selbst, aber auf sicherem Grund, und kommt mit freiem Kopf bei der Familie an.

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Übergabe am Morgen

Die Nacht hinterlässt Aufgaben für andere. Das Tagteam muss wissen, was gegeben wurde. Die Hausärztin soll eine neue Verordnung ausstellen, die Apotheke sie vorbereiten. Der Hospizdienst kann eine Nachtwache organisieren, und Frau K. wartet auf den zugesagten Rückruf. Spielen Sie den Morgen ab und vergleichen Sie, wann jede Stelle Bescheid weiß.

Interaktiv · Übergabe am Morgen
06070809101112
Tagteam
Hausärztin
Apotheke
Hospizdienst
Frau K.
Aus der Nacht
  1. 1Bedarfsgabe in der Nacht, danach ruhiger
  2. 2Bedarfsmedikation wird knapp, neue Verordnung nötig
  3. 3Frau K. ist erschöpft und wünscht sich eine Nachtwache
  4. 4Rückruf bei Frau K. am Vormittag zugesagt
Um 06:00 wissen Bescheid: 0 von 8

Klicken Sie auf einen Punkt: Er zeigt, auf welchem Weg die Information ankommt.

Alle wissen Bescheid: heute gegen 11:50, sicher verbunden gegen 09:15.

Fiktive Nacht, fiktive Uhrzeiten · Wege vereinfacht, keine Messung · KIM, wo die Praxis angebunden ist

Sicher verbunden heißt nicht, dass alle alles sehen. Die Hausärztin bekommt den Verlauf, die Apotheke den Bedarf, die Koordinatorin der Ehrenamtlichen die Bitte um eine Nachtwache. Wo eine Praxis an die Telematikinfrastruktur angebunden ist, kann die Nachricht per KIM gehen; sonst über einen anderen geschützten Weg, den beide Seiten vereinbart haben.

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Wunden am Lebensende

Auch in der Palliativversorgung gibt es Wunden: Druckgeschwüre bei Menschen, die viel liegen, oder exulzerierende Tumorwunden, die durch die Haut brechen. Das Ziel ist hier selten die Heilung. Es geht um Linderung: Schmerzen beim Verbandwechsel vermeiden, Geruch und Exsudat beherrschen, die Haut schützen und dem Menschen so viel Wohlbefinden wie möglich lassen.

Die Dokumentation folgt diesem Ziel. Wichtiger als Zentimeter sind dann Fragen wie: Wie belastend war der letzte Verbandwechsel? Hält der Verband, oder stört er? Was hat geholfen? Wenn Pflegedienst, SAPV-Team und Angehörige das an einem Ort sehen, muss niemand ausprobieren, was gestern schon nicht gut war.

Wundversorgung ist der Schwerpunkt von WUNDigital. Wie wir Wunddokumentation über Sektorgrenzen hinweg denken, steht im Leitfaden Wundversorgung.

07

Wo die Module ansetzen

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So gehen wir mit Palliativteams und Hospizen vor

  1. 01

    Analysieren

    Wir gehen mit Ihnen eine Nacht und einen Morgen durch. Wo liegen Medikationsplan, Verfügung und Krisenplan? Wer erfährt eine Änderung wann? Was wird doppelt dokumentiert? Wir sprechen mit Pflege, Ärztinnen und Ärzten, Koordination und Ehrenamt.

  2. 02

    Migrieren

    Was sinnvoll ist, zieht schrittweise in eine sichere Akte in einer EU-Cloud, mobil erreichbar, mit Rollen und Protokoll. Nur mit dem Einverständnis und der Akzeptanz Ihres Teams und mit der Einwilligung der Patientinnen und Patienten oder ihrer Bevollmächtigten.

  3. 03

    KI gezielt integrieren

    KI nur für die Verwaltung: Faxe und Briefe zuordnen, Übergaben vorformulieren, die das Team prüft, Verordnungsanfragen und Abrechnung vorbereiten. Nie für Entscheidungen über Behandlung oder das Lebensende. Die bleiben bei Menschen.

Mehr zu unserem Vorgehen

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Häufige Fragen

Ersetzen Sie unsere Dokumentationssoftware?

Nein. Ihre Pflege- und Palliativdokumentation bleibt das führende System. Wir bauen um sie herum: eine sichere, mobile Sicht auf das, was nachts gebraucht wird, Schnittstellen zu Praxis und Pflegedienst und Automatisierung dort, wo heute gefaxt und abgetippt wird.

Wer darf im Netz was sehen?

Nur, wer es für seine Aufgabe braucht. Das SAPV-Team sieht Medikation und Krisenplan, die Ehrenamtliche sieht, wann sie erwartet wird und was der Familie wichtig ist, aber keine Medikation. Grundlage ist die Einwilligung der Patientin, des Patienten oder der bevollmächtigten Person. Jeder Zugriff wird protokolliert.

Was passiert mit der Patientenverfügung?

Das Original bleibt bei der Patientin oder dem Patienten. In der Akte liegen eine Kopie oder ein Vermerk, wo sie zu finden ist, mit Datum und dem Namen derjenigen, die sie hinterlegt hat. Wie sie im Einzelfall auszulegen ist, entscheiden weiterhin die behandelnde Ärztin, die bevollmächtigte Person und das Team.

Entscheidet eine KI über die Behandlung?

Nein, und das ist bei uns eine feste Grenze. KI kann Faxe zuordnen, Übergaben zur Prüfung vorformulieren oder Abrechnungen vorbereiten. Über Therapie, Behandlungsgrenzen und alles, was das Lebensende betrifft, entscheiden Menschen, gemeinsam mit dem Patienten und seinen Angehörigen.

Wo fangen wir am besten an?

Bei der Rufbereitschaft. Wenn Medikationsplan, Wünsche, Krisenplan und die letzten Einträge nachts an einem sicheren Ort liegen, merkt das Team den Unterschied in der ersten Nacht. Weitere Bausteine docken später an dieselbe Akte an.

Sie leiten ein SAPV-Team, ein Hospiz oder einen ambulanten Hospizdienst und möchten, dass nachts niemand suchen muss? Erstgespräch vereinbaren

STAND: OKTOBER 2026DOCS-START← ZUR STARTSEITE